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“Kuhrioses” am Kölner Amtsgericht

So kann es gehen: Da fotografiert jemand eine unbekannte Kuh auf einer noch unbekannteren Weide und setzt das Bild in einen online-Flyer, der eine „Kuh-Charity-Party“ bewerben soll. Eigentlich nichts Ungewöhnliches – in Köln dagegen beschäftigt so ein Fall das Amtsgericht, wie der lawblog mit dem Verweis auf einen Kölner Rechtsanwalt zeigt. Die Besitzerin hatte die Werbeaktion mit dem Bild ihrer Kuh nicht genehmigt und forderte 2000 Euro Schadenersatz. Begründung: Sie sehe ihre Allgemeinen Persönlichkeitsrechte sowie ihr Eigentumsrecht verletzt.

FOTO: heidemarie baier / pixelio.de

FOTO: heidemarie baier / pixelio.de

Der Richter wies die Klage ab: “In die Eigentumsrechte von Kuh-Besitzern wird nicht eingegriffen, wenn ein Bild von einer Kuh im Internet für die Bewerbung einer “Kuh-Charity-Party” verwendet wird.  Die Veröffentlichung auf der Internetseite verletzt auch nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Besitzer, da kein Bezug oder Rückschluss auf die Person selbst gezogen werden kann.”  Neben solchen Kuriositäten ist das Recht am Bild allerdings ein ernstes Thema, das Profis und Amateurfotografen beschäftigt. Auf der photokina 2010 am 22. 9. und am 24. 9. Vorträge mit dem Titel „Bildrecht“ und „Panoramafreiheit“ sind auf der Bühne „Meet the Professionals“ in Halle 1 geplant. Reinhören lohnt!

 
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